Ab dem 1.12.2024 gilt in Oberösterreich das neue Hundehaltegesetz. Dazu bieten wir auch den lt. Gesetz vorgeschriebenen Alltagstauglichkeit-Kurs an!
Wir geben euch im Folgenden nun einen Überblick über die wichtigsten Inhalte zum Gesetz und auch zu den entsprechenden Kursen.
GROSSE HUNDE
Alle ab dem 1.12.2024 NEU angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat), müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen, die wir beim ÖGV Ried natürlich im Kursangebot anbieten. “Große Hunde”, die bei einer NEUANMELDUNG bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.
SPEZIELLE RASSEN
Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden. Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).
FRISTEN
Generell gelten für “Große Hunde” und “Spezielle Hunde” folgende Fristen:
- Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat.
- Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben. Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.
SACHKUNDENACHWEIS
Der gesetzlich verpflichtende Sachkundenachweis bleibt unverändert.