- Beim Betreten des Ausbildungsplatzes sind alle Hunde an der Leine zu führen.
- Die Benützung des Ausbildungsplatzes ist nur Vereinsmitgliedern und den Diensthundeführern gestattet.
- Das Freilaufen- und Spielenlassen während der Ausbildungszeiten ist nur in dem dafür vorgesehenen Welpen-Platz gestattet.
- In den Pausen müssen die Hunde bei den Hundeführern oder im Fahrzeug verwahrt werden.
- Bei kurzfristig angehängten Hunden ist darauf zu achten, dass diese nicht bellen.
- Das Vereinsgelände sowie die nähere Umgebung sind von Verunreinigungen durch Hundekot frei zu halten (Hundekotsackerl).
- Bei der Auslaufwiese bitte auch auf den Wegen den Hundekot entfernen.
- Das Mitnehmen von Hunden in das Vereinshaus ist aus hygienischen Gründen verboten.
- Kranke und nicht geimpfte Hunde sind vom Ausbildungsplatz fernzuhalten.
- Für sämtliche durch Hunde verursachte Schäden haftet ausschließlich der Hundehalter, für persönliche Wertgegenstände der Besitzer.
- Jeder Hundeführer nimmt auf eigene Gefahr am Training teil.
- Den Anordnungen der Vereinsleitung und des Ausbildungspersonals ist Folge zu leisten.
Die Vereinsleitung
ÖGV Ried